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2020-11-17, Handels- und Dienstleistungsbereich Situation ab 17.11.2020 (Coronavirus)

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Kundinnen und Kunden,

die Bundesregierung hat beginnend mit 17. November 2020, 0:00 Uhr und vorerst befristet bis
06. Dezember 2020 neuerlich eine Covid-19-Notmaßnahmenverordnung in Kraft gesetzt. („Harter Lockdown“).


Wir sind auch in dieser schwierigen Zeit weiterhin, allerdings unter bestimmten Auflagen, für Sie da.


Sie als Landwirte und Unternehmer und dadurch auch unsere Firma als Ihr Zulieferer und Dienstleister,
zählen zu den systemrelevanten Berufen.

Unsere Landwirte und Kunden leisten einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der täglichen Grundversorgung in verschiedensten Bereichen. Wir unterstützen Sie auch in dieser Zeit mit Reparaturen in unserer KFZ Werkstätte, mit Ersatzteilen und Landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen um Ihren Betrieb bestmöglich aufrecht zu erhalten.

In Ihrer Eigenschaft als Landwirt gelten Sie als Unternehmer. Laut Verordnung der Bundesregierung dürfen Betriebsstätten des Handels zum Zweck des Erwerbs von Waren, für zweiseitig unternehmensbezogene Geschäfte (B2B) weiterhin betreten werden.


Bitte beachten Sie jedoch die folgenden Grundregeln und Auflagen:


  • Die Vorgaben der Bundes- und Landesregierung sind einzuhalten.
  • An öffentlichen Orten im Freien ist gegenüber anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand
    von einem Meter einzuhalten („Babyelefant“).
  • In öffentlichen, geschlossenen Räumen ist zusätzlich zur Einhaltung des Mindestabstandes auch eine eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung (MNS-Maske) zu tragen. Andere Schutzvorrichtungen („Face-Shields“) sind grundsätzlich nicht mehr zulässig.

Generell gilt: vermeiden Sie unnötige persönliche Kontakte.
Kontaktieren Sie uns am besten telefonisch oder per e-mail.


Wie wirkt sich das auf unseren Betrieb aus:

1. Landmaschinenwerkstätte

Unter Einhaltung der o.a. Auflagen ist unsere Werkstätte weiterhin offen. Die Werkstätte fällt unter die Ausnahmeregelung der Verordnung.

Um unnötigen Kundenkontakt im Bereich der Werkstätte zu vermeiden, ersuchen Wir Sie wie folgt vorzugehen:

Bitte Informieren Sie generell unsere Werkstätte vorab per Telefon oder e-mail über die durchzuführende Reparatur / Wartung.

  • Fahrtaugliche Traktoren, Hoflader, Maschinen etc.:

Bitte stellen Sie die Reparaturbedürftigen Fahrzeuge, Landwirtschaftliche Maschinen, etc., sofern diese noch fahrtauglich sind, am besten Morgens oder Abends bei uns am Betriebsgelände ab. Informieren Sie vorweg, per Telefon oder e-mail, unsere Werkstätte.

  • Nicht! Fahrtaugliche Traktoren, Hoflader, Maschinen etc.:

Diese werden durch unseren mobilen Kundendienst bei Ihnen am Hof repariert. Sofern dies nicht möglich ist, werden die Maschinen mit dem LKW, zur Reparatur in unsere Werkstätte transportiert.

Das Betreten der Werkstätte ist unter Einhaltung der obigen Auflagen (Mindestabstand und MNS) erlaubt.

2. Ersatzteillager

Unser Ersatzteillager ist weiterhin für Sie als Landwirt geöffnet um Ihren Betrieb aufrecht zu erhalten.

Der Versand von Ersatzteilen wird uneingeschränkt fortgesetzt.

Abholung von Landwirtschaftlichen Ersatzteilen für Traktoren, Hoflader, Futtermischwagen, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte:

Bitte bestellen Sie möglichst vorab, bei unseren Mitarbeitern im ET Lager, die benötigten Ersatzteile per Telefon oder per e-mail.

Die Ersatzteile werden dann bei unserer Pack-Abholstation direkt vor dem Einfahrtstor (RI Steyrtal Bundesstrasse) zur Abholung hinterlegt. Diese Abholstation ist nicht durch unsere Mitarbeiter besetzt.
Es werden dort lediglich die Ersatzteile zur Abholung hinterlegt.

Eine Abholung von Ersatzteilen ist aufgrund Ihrer Eigenschaft als Unternehmer (B2B) sowie als System Erhalter und ebenfalls im Rahmen der Wartung kritischer Infrastruktur und Notfall-Dienstleistungen weiterhin möglich.

Um den Kundenkontakt allerdings weitgehend zu vermeiden ist das Betreten des Ersatzteillagers nicht gestattet. Eine Kontaktaufnahme durch die geschlossene Glasscheibe bei der Materialausgabe ist möglich (Klingel).

3. Verkauf

Der Verkauf von Landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten ist an Landwirte aufgrund Ihrer Eigenschaft als Unternehmer (B2B) und Ihrer Einstufung als System Erhalter (kritische Infrastruktur) weiterhin möglich.

Für Leihtraktoren oder dringende Ersatzbeschaffung im Landwirtschaftlichen Bereich in Bezug auf kritische Infrastruktur oder Notfalldienstleistungen ist der Verkauf / Verleih ebenfalls geöffnet.

Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit unserem Außendienstmitarbeiter per Telefon oder per e-mail auf.


Hier gelangen Sie zu sämtlichen Kontaktdaten unseres Betriebes.


Wir ersuchen um Ihr Verständnis und bleiben Sie Gesund!

Hölzlberger Warenhandelsges.m.b.H.
Hermann Pühringer, Ing.
Geschäftsleitung

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